| Termine und Kosten |
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Gesprächstermine sind nur nach voriger telefonischer Anmeldung möglich. Wird ein Termin nicht eingehalten, behalten wir uns vor, ihn dennoch in Rechnung zu stellen. Bei Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen ist die Behandlung einer psychischen Krankheit kostenlos. Voraussetzung ist die Vorlage der Krankenkassenchipkarte und einer Überweisung des Haus- oder Facharztes. Liegt die Überweisung nicht vor, ist pro Quartal die gesetzliche Praxisgebühr zu entrichten. Privatversicherte erhalten von ihrer Krankenkasse im Rahmen ihrer Vertragsbedingungen eine Erstattung der Privatrechnung. Leistungen, die nicht der Heilung und Linderung einer Krankheit dienen müssen privat reguliert werden. Im Allgemeinen sind unserer Sätze an die aufgewendete Zeit gebunden. Dies gilt insbesondere für forensische Gutachten.
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